Honorar / Vergütung

Privatpatienten sowie Kassenpatienten mit einer Heilpraktikerzusatzversicherung erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Da die Gebührensätze zum Teil jedoch aus dem Jahr 1985 stammen und viele Leistungen gar nicht darin enthalten sind, rechnen Sie bitte mit Zuzahlung. Im Schnitt können Sie mit einem Stundensatz von 60,- Euro rechnen.

Mit Selbstzahlern wird vor jedem Behandlungsschritt bzw. bei Anwendung einer Therapiemethode ein Preis besprochen, der sich an der Gebührenordnung orientiert bzw. der Stundensatz zugrundegelegt. Für die Erstanamnese von ca. 90 Minuten rechnen Sie bitte mit ca. 100,- Euro (incl. Muskelfunktionstest und individuelle Übungen zur Wiederherstellung der Muskelbalance).

Die Rechnungen können Sie grundsätzlich als außerordentliche Belastung steuerlich geltend machen.